Die Visitenkarte des hippologischen Sachverständigen Dietbert Arnold
Rundstempel
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Ein Sachverständiger wird, neben anderen Anforderungen, nur öffentlich bestellt, wenn er überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und Fähigkeiten besitzt, Gutachten und gutachterliche Leistungen zu erbringen.
Selbstverständlich müssen alle gutachterliche Tätigkeiten unparteilich und unabhängig durchgeführt werden.
Deshalb werden öffentlich bestellte Sachverständigte folgendermaßen vereidigt: „Sie schwören, dass Sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von Ihnen angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werden.„
Nur derart öffentlich bestellte und vereidigte (öbv) Sachverständige bekommen eine Bestellungsurkunde, einen Ausweis sowie einen Rundstempel ausgehändigt.
Ein Sachverständiger haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit mit seinem gesamten Privatvermögen.
Natürlich unterliegt ein öbv Sachverständiger der Schweigepflicht