Kosten

Bei der gutachterliche Tätigkeit entstehen immer auch Kosten, die vom Kunden getragen werden müssen.  

Es ist nur fair, wenn ein möglicher Auftraggeber vorher kalkulieren kann, welche Kosten durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen können.

Deshalb hält sich der Sachverständige Dietbert Arnold strikt an das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Eine Unterscheidung der Kosten zwischen Gerichts- und Privatgutachten wird von mir nicht vorgenommen.

In der Rechnung des Sachverständigen Dietbert Arnold wird die aktuell gültige Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.